Ziele und Zweck

Was sind unsere Ziele?

  1. Ziel des Vereins ist es, Fluorchinolone Betroffene die Möglichkeit zu geben, in der Gruppe Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig bei der Bewältigung ihrer durch die Folgen entstandenen Lebenssituation zu helfen.


2. Der Verein sieht im besonderen Maße nachstehende Ziele und deren Erreichung als seine Aufgabe an:

 


a. die von Fluorchinolonen Betroffene und deren Partner über die therapeutischen Möglichkeiten aufzuklären, zu beraten sowie Hinweise auf soziale Hilfen zu geben.

b. Darauf hinzuwirken, dass die ärztliche Aufklärung und die medizinische Versorgung der Betroffenen verbessert wird.

c. Hilfen zur Selbsthilfe geben und die Bildung von Selbsthilfegruppen, insbesondere Erfahrungsaustauschgruppen zu fördern und zu unterstützen.

Zweck unseres Vereins ist:

*Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens bzw. der öffentlichen Gesundheitspflege und der folgenden Punkte--->

  • eine Anlaufstelle für Fluorchinolone-Geschädigte zu bilden
  • Geschädigten Hilfestellung zu leisten und eine Plattform zur Verfügung zu stellen
  • die Öffentlichkeit über die folgen der Antibiotika der Gruppe der Fluorchinolone zu informieren
  • für Verständnis für die besonderen Bedürfnisse und Probleme der Geschädigten zu werben
  • die Forschung über Entstehung und Behandlung zu fördern
  • Spenden für die Arbeit des Vereins erhalten zu können
  • Betroffene gegenüber staatlichen Stellen und Versicherungen zu unterstützen

" Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein!"

Voltaire

Wir ihr seht haben wir einiges vor und möchten dies auch zügig in Angriff nehmen .

Das wichtigste ist hier aber, dass wir Mitglieder gewinnen können.

Ein Verein ist nur so gut wie seine Mitglieder und hat nur so viel Mittel, wie die Mitglieder ihm durch die Beiträge zur Verfügung stellen.

Dies ist aber nicht der einzige Grund, aus welchem heraus die Mitglieder so wichtig sind. Um als Verein auch irgendwann in der Lage zu sein, als Kläger gegen Pharmaunternehmen und Beteiligte fungieren zu können, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Prozedere durchlaufen werden.

Hier ist die Mitgliederzahl essentiell für das Erreichen des Klagezieles.

Mehr erfahren

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