2. Der Verein sieht im besonderen Maße nachstehende Ziele und deren Erreichung als seine Aufgabe an:
a. die von Fluorchinolonen Betroffene und deren Partner über die therapeutischen Möglichkeiten aufzuklären, zu beraten sowie Hinweise auf soziale Hilfen zu geben.
b. Darauf hinzuwirken, dass die ärztliche Aufklärung und die medizinische Versorgung der Betroffenen verbessert wird.
c. Hilfen zur Selbsthilfe geben und die Bildung von Selbsthilfegruppen, insbesondere Erfahrungsaustauschgruppen zu fördern und zu unterstützen.
*Der Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens bzw. der öffentlichen Gesundheitspflege und der folgenden Punkte--->
Wir ihr seht haben wir einiges vor und möchten dies auch zügig in Angriff nehmen .
Das wichtigste ist hier aber, dass wir Mitglieder gewinnen können.
Ein Verein ist nur so gut wie seine Mitglieder und hat nur so viel Mittel, wie die Mitglieder ihm durch die Beiträge zur Verfügung stellen.
Dies ist aber nicht der einzige Grund, aus welchem heraus die Mitglieder so wichtig sind. Um als Verein auch irgendwann in der Lage zu sein, als Kläger gegen Pharmaunternehmen und Beteiligte fungieren zu können, muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Prozedere durchlaufen werden.
Hier ist die Mitgliederzahl essentiell für das Erreichen des Klagezieles.
Unsere Kassenwärtin